Abschlüsse
Kinder und Jugendliche lernen im Prinzip aus eigenem Antrieb, Sie müssen dazu nicht gezwungen oder verpflichtet werden. Zum Lernen gehört es, Rechenschaft darüber abzulegen, was gelernt wurde. Prüfungen sind demnach Bestandteil des Lernens. Kinder und Jugendliche möchten in der Regel auch selbst wissen, wie der eigene Leistungsstand eingestuft werden kann. Prüfungen an Waldorfschulen können sehr unterschiedlich aussehen. Neben Tests und Klassenarbeiten sind auch Aufführungen, Präsentationen oder das Fertigstellen eines Werkstücks als Prüfungen anzusehen. Im Kern geht es dabei darum, zu zeigen und zu dokumentieren was man kann.
Das Erfüllen von extern angelegten Maßstäben, wie es bei den staatlichen Abschlüssen der Fall ist, ist durchaus eine Fertigkeit, die Schüler*innen erwerben sollten. Die Verknüpfung von Noten oder dem (Nicht-)Bestehen eines Abschlusses mit der Zulassung zu weiterführenden Bildungsmöglichkeiten bedeutet allerdings eine Verbindung desselben mit den Chancen und Möglichkeiten im gesamten Leben eines Menschen. Diese Tatsache ist für das Lernen an sich nicht förderlich. Ein Abschluss sollte demnach noch weitere Kompetenzen abbilden und die individuellen Leistungen des/der Absolventen*in würdigen.
Die an Waldorfschulen erworbenen staatlichen Schulabschlüsse haben ausnahmslos dieselbe Gültigkeit wie diejenigen der staatlichen Schulen.
Die Freie Waldorfschule Mannheim ist auf eine zwölfjährige Schulzeit ausgerichtet und endet mit dem Waldorfschulabschluss. Der Hauptschulabschluss kann am Ende der 10. Klasse ein sinnvoller Zwischenschritt sein. Außerdem können nach der 12. Klasse der Realschulabschluss bzw. die Fachhochschulreife erworben werden, nach der 13. Klasse das Abitur.
- Waldorfschulabschluss // Klasse 12
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Die schuleigene Prüfungen des Waldorfabschlusses ermöglichen es den Schüler*innen ihre Lernerfolge und Leistungen auf vielfältige Weise unter Beweis stellen. Im weitesten Sinne sind dies Prüfungen, die sich unmittelbar aus dem pädagogischen Zusammenhang ergeben und dadurch eine sinnvolle Bewertung und Beurteilung ermöglichen. Die vielfältigen Leistungsnachweise gehen in die jährlichen Textzeugnisse, in das Portfolio und in das Zeugnis des Waldorfabschlusses ein, den jede*r Waldorfschüler*in am Ende der zwölfjährigen Waldorfschulzeit erhält. Neben den kognitiven Leistungen im 12. Schuljahr umfasst der Waldorfabschluss die in den Klassen 9 - 12 folgende verpflichtenden Bestandteile:
- Erfolgreiche Teilnahme an den vorgesehenen Praktika in Klasse 9, 10 und 11 und die Anfertigung der dazu gehörenden Portfolioarbeiten
- Teilnahme am Theaterprojekt in Klasse 11
- Anfertigung einer kriteriengerechten Jahresarbeit in Klasse 12
- Eurythmieabschluss in Klasse 12
- Allgemeine Hochschulreife, Abitur // 13. Klasse
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Die Allgemeine Hochschulreife kann an der Freien Waldorfschule Mannheim nach der 13. Klasse erworben werden. Die Prüfung findet in Form einer sogenannten Schulfremdenprüfung statt. Bei dieser externen Prüfung können Vorleistungen nur in geringem Umfang berücksichtigt werden, sodass die reinen Prüfungsleistungen primäres Gewicht haben. Die schriftlichen Arbeiten werden sowohl von einer Waldorflehrkraft als auch von einer Lehrkraft einer staatlichen Schule korrigiert, was der Praxis der Korrekturen an staatlichen Schulen entspricht. Mündliche Prüfungen werden von dem prüfenden Fachlehrer*in (Lehrer*in unserer Schule) und eine*r Kolleg*in einer staatlichen Schule gemeinsam abgenommen. Die Prüfung findet im Rahmen des Zentralabiturs statt,
Prüfungsteile der Abiturprüfung sind:- eine schriftlichen Prüfung in Deutsch, Mathematik, Englisch und Geschichte,
- eine mündliche Prüfung, welche sich aus den zwei Fächern Französisch und Biologie oder Physik zusammensetzt
- und den Hospitationsfächern Geografie und Musik
Vergleicht man die durchschnittlichen Abschlussnoten von Waldorfschülern mit denen von Schülern staatlicher Schulen, erreichen die Waldorfschüler trotz der erschwerten Prüfungsbedingungen ähnliche, häufig sogar bessere Noten.
- Fachhochschulreife // 12. Klasse
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Die Fachhochschulreifeprüfung (FH-Prüfung) wird am Ende der 12. Klasse durchgeführt und besteht aus zwei Prüfungsteilen: dem schulischen Teil und dem berufsbezogenen Teil.
Zur Prüfung zugelassen wird nur, wer die Klassen 9 – 11 einer staatlich anerkannten Waldorfschule besucht hat und zum Zeitpunkt der Meldung zur Prüfung die Klasse 12 an einer solchen Schule besucht.
Mit der an Waldorfschulen in Baden Württemberg abgelegten Fachhochschulreife erwirbt man nach einem anschließend absolvierten mindestens 9-monatigen (besser 12) Anerkennungspraktikum die Zugangsberechtigung für das Studium an fachgebundenen Hochschulen in den Bundesländern Baden Württemberg, Rheinland-Pfalz und Berlin. Eine abgeschlosse Berufsausbildung ersetzt das Anerkennungspraktikum.Schulischer Teil
Das Zeugnis des schulischen Teils enthält Noten aus
- den schriftlichen Prüfungsfächern Deutsch, Englisch und Mathematik (Prüfungstermin Mitte Februar)
- dem mündlichen Prüfungsfach Biologie
- den Hauptunterrichtsfächern Chemie oder Physik und Geografie (hier ergeben sich die Noten aus den Leistungen des Hauptunterrichts) sowie dem Hospitationsfach Geschichte.
Berufsbezogener Teil
Das Zeugnis des berufsbezogenen Teils enthält drei Leistungsbereiche
- die Jahresarbeit (Textiles Gestalten oder Gestalten in Holz)
- die praktische Prüfung
- die mündliche Prüfung in Fachtheorie
- Realschulabschluss, Mittlere Reife // 12. Klasse
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Die Mittlere Reife kann am Ende der 12. Klasse erworben werden. Über die Zulassung zur Prüfung entscheiden das Klassenkollegium, die Prüfungsbeauftragten und in einzelnen Fällen die Oberstufenkonferenz.
Diese staatlich anerkannte Prüfung umfasst schriftliche und eventuell mündliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, die Eurokom-Prüfung (Englische Kommunikationsprüfung für Realschulen) und die „Fächerübergreifende Kompetenzprüfung“. Bei dieser erarbeiten sich jeweils 3-5 Schüler über das Jahr die Grundlagen für eine Präsentationsprüfung über ein selbst gewähltes Thema, das zwei Unterrichtsfächer tangiert. Diese Prüfung wird in der Gruppe durchgeführt, jedoch individuell benotet.
Neben der Prüfungsvorbereitung findet verpflichtender Unterricht in weiteren allgemeinbildenden, künstlerischen und handwerklichen Fächern statt. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt aus den Endnoten der Prüfungsfächer und der Kompetenzprüfung 4,0 oder besser ist und die Leistungen weder in einem Prüfungsfach noch in der Kompetenzprüfung mit der Endnote „ungenügend“ bewertet sind.
- Hauptschulabschluss // 10. Klasse
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Der Hauptschulabschluss findet an der Freien Waldorfschule Mannheim am Ende der 10. Klasse statt. Grundlage des Hauptschulabschlusses bildet die Jahresleistung der 10. Klasse.
Für das Bestehen gilt die Versetzungsordnung an Hauptschulen. Das bedeutet unter anderem, dass alle Noten des Zeugnisses in den Schnitt mit eingehen. Zum Bestehen muss ein Durchschnitt von 4,0 erreicht werden.
Das Kollegium und die Prüfungsbeauftragten entscheiden individuell nach dem Leistungsstand, unter pädagogischen Aspekten und im Gespräch mit den Eltern/Erziehungsberechtigten, wer den Hauptschulabschluss absolviert.